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Informationen nach
EU-Transparenzverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Informationen

Informationen gemäß EU-Verordnung 2019/2088 (SFDR)

 

1. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

 

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler können Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlagen eine Rolle spielen.

 

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintritt tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann.

 

Soweit entsprechende Informationen seitens der Produktanbieter zur Verfügung gestellt werden, können diese im Rahmen der Beratung berücksichtigt werden. Die konkrete Berücksichtigung erfolgt stets unter Einbeziehung der individuellen Anlageziele, der Risikoneigung, der Risikotragfähigkeit und der persönlichen Präferenzen der Kundinnen und Kunden.

 

Eine eigenständige Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene erfolgt nicht.

 

2. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI)

 

 

Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht im Sinne der EU-Verordnung.

 

Dies beruht insbesondere auf der begrenzten Verfügbarkeit verlässlicher und vergleichbarer Daten seitens der Produktanbieter sowie auf der Größe unseres Unternehmens.

 

Sofern Produktanbieter entsprechende Informationen bereitstellen, können diese im Rahmen der Beratung berücksichtigt werden.

 

3. Vergütungspolitik

 

Unsere Vergütung erfolgt grundsätzlich in Form von Provisionen oder Courtagen der jeweiligen Produktanbieter sowie gegebenenfalls durch individuell vereinbarte Honorare.

 

Die Vergütung ist nicht an die Empfehlung bestimmter Nachhaltigkeitsmerkmale geknüpft. Es bestehen keine Anreizstrukturen, die einer sachgerechten Beratung entgegenstehen.

4. Geltungsbereich

 

Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Vermittlung von Finanzanlagen und Versicherungsanlageprodukten. Für die Vermittlung von Immobilien und Immobiliardarlehen bestehen derzeit keine entsprechenden Offenlegungspflichten nach der EU-Verordnung.

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