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Der Notarvertrag

Aktualisiert: 2. Okt. 2020

Sie haben einen Käufer gefunden und sind sich handelseinig. Nun möchten Sie den Verkauf Ihres Hauses unter Dach und Fach bringen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Kaufvertrag. Dieser muss bei einem Notar beurkundet werden. Nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag berechtigt auch zum Eigentümerwechsel. Der Notar bildet den neutralen Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und er organisiert den Übergang des Eigentums.

Ein Notar muss neutral sein und unparteiisch beraten. Weiterhin achtet der Notar darauf, dass der Kaufpreis gezahlt wird. Für seine Notarleistungen erhält dieser ein Honorar.

Sie sollten hier inklusive der Grundbuchgebühren mit circa 2 Prozent vom Kaufpreis rechnen.


Haben Sie weiter Fragen zu diesem Thema?

Gerne stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr Immobilienmakler für die Region „Bremen/Stuhr/Weyhe/Syke/Bassum“


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